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Wohngeld
Wohnen kostet Geld – oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe:
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Zuschuss gezahlt. Unterschieden wird nach:
• Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
• Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
• Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
• Höhe des Gesamteinkommens
• Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, wird bei der Berechnung bereits Ihre angemessene Miete voll berücksichtigt – eine separate Gewährung von Wohngeld ist dann nicht mehr möglich.
Von der Antragstellung bis zum Erlass des Wohngeldbescheides vergehen in der Regel sechs bis acht Wochen.
Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Zu den entsprechenden Formularen gelangen Sie über die Rubrik "Rat /Verwaltung", dann "Formulare/Infobroschüren" und "Wohnen".
Welche Unterlagen benötige ich?
Bei der Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen:
• sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Nachweis über Krankengeld, Elterngeldbescheid etc.)
• Schwerbehindertenausweis
• Mietvertrag oder Mietbescheinigung
• Nachweis über die letzte Mietzahlung
• Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum)
• Bescheid über die Grundsteuer B (bei Eigentum)
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den u. g. Sachbearbeiterinnen in Verbindung zu setzen, um im Detail zu klären, welche Nachweise Ihrem Wohngeldantrag beizufügen sind.
Welche Dienststelle ist zuständig?
Ansprechpartner:
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
Aktuell
Antrag auf Unterstützung durch Spendengelder
Die Stadt Radevormwald hat ein Spendenkonto für die vom Hochwasser betroffenen Haushalte des 14. und 15. Juli eingerichtet. weiter
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Am 26.09.2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. weiter
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Leckere + gesunde Brotaufstriche selber machen! weiter
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